Gemeinsam leben, lernen und etwas leisten


Auszüge aus der Satzung     
(die komplette Satzung können Sie hier herunterladen) 

§ 2 Vereinszweck

(1) Der Förderverein bezweckt, das Gefühl der Zusammengehörigkeit zwischen Schule, Eltern, ehemaligen Schülern und Freunden der Seckenheim Werkreal- und Realschule  zu erhalten und zu fördern, die Schüler in sozialer Hinsicht zu betreuen, zur Verbesserung der äußeren Schulverhältnisse beizutragen und die Seckenheimschule in ihrer kulturellen Arbeit zu unterstützen.

Er verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.

(2) Die Erzielung von Überschüssen und die Ansammlung von Vermögen, soweit dies nicht unmittelbar der Erreichung des im Abs. 1 genannten Zweckes dient, liegt außerhalb seiner Aufgaben.

(3) Über die Verwendung der Mittel entscheidet ausschließlich die Mitgliederversammlung. Die Mittel dürfen jedoch vom Verein nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

(4) Beim Ausscheiden oder bei der Auflösung oder der Aufhebung des Vereins haben die Mitglieder keine Ansprüche auf Zahlung oder Rückzahlung erbrachter Leistungen.

(5) Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. 

§ 3 Mitgliedschaft

(1) Mitglieder können werden: Einzelpersonen, die das 18. Lebensjahr erreicht haben, Firmen, Vereine oder Verbände.
Die Mitgliedschaft wird erhoben durch schriftliche Beitrittserklärung, über deren Annahme der Vorstand durch Beschluss entscheidet.

(2) Schüler der Seckenheimschule Mannheim Seckenheim können bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres beitragsfrei Mitglied des Fördervereins werden.
Die Mitgliedschaft wird erhoben durch schriftliche Beitrittserklärung, über deren Annahme der Vorstand durch Beschluss entscheidet.


§ 4 Beitrag *

Der von der MItgliederversammlung beschlossene Jahresbeitrag ist mit Beginn des Geschäftsjahres fällig. Eine Rückerstattung des Beitrages in den Fällen nach § 3(3) besteht nicht.

*zur Information: Der derzeitige Mitgliedsbeitrag liegt bei mind. € 12,00 pro Jahr.

§ 5 Organe

1. Die Organe des Vereins sind
a) der Vorstand
b) der Beirat
c) die Mitgliederversammlung.

2. Die Vereinsämter sind Ehrenämter.


§ 10 Beirat

Dem Vorstand steht der Beirat zur Seite. Bis zu sechs Beiräte werden vom Vorstand ausgewählt. Zum Beirat gehören aber auf jeden Fall: Die Schulleitung der Werkreal- und Realschule Seckenheim, der Elternbeiratsvorsitzende der Werkreal- und Realschule Seckenheim, im Verhinderungsfall die jeweilige Stellvertreter. Der Beirat berät den Vorstand in allen Vereinsangelegenheiten. Auf Verlangen der einfachen Mehrheit aller Beiräte hat der Vorstand die Mitgliederversammlung einzuberufen. Sämtliche Beiräte üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus.

Mannheim, 29.03.2012